Noch ein Fehlalarm
Ein weiterer Fehlalarm hat sich am Sonnabend in die Einsatzstatistik der Freiwilligen Feuerwehr Norden eingereiht. Gegen 11.30 Uhr hatten Bewohner eines Mehrparteienhauses in der Straße Martensdorf einen Heimrauchmelder in einer Wohnung im ersten Obergeschoss piepen gehört. Als die alarmierte Feuerwehr Werkzeug zur Öffnung der Wohnungstür ansetzen wollte, gelang es Nachbarn die Mieterin der Wohnung telefonisch zu erreichen. Diese traf darauf nach wenigen Minuten samt Wohnungsschlüssel an der Einsatzstelle ein. Nach kurzer Kontrolle stand fest, dass ein Heimrauchmelder fehlerhaft ausgelöst hatte. Da das erste wenige Tage alte Gerät immer wieder Alarm auslöste, musste es zur Entnahme der festeingebauten Batterie mit Gewalt zerstört werden.
In den letzten Monaten häufen sich in Norden Fehlalarme durch automatische Brandmeldeanlagen in Sonderbauten wie Schulen und Gewerbetrieben sowie Heimrauchmeldern in Wohngebäuden. Seit Anfang August waren es 31 Einsätze dieser Art. Das ist mehr als die Hälfte aller bisherigen Fehlalarme in diesem Jahr. Bei insgesamt 38 Fehlalarmen in Sonderbauten haben die Anlagen nur fünf Mal berechtigt ausgelöst. Auf 18 Heimrauchmeldereinsätze kommen dieses Jahr nur drei tatsächliche Brandereignisse. Hierbei konnte die Feuerwehr dann in zwei Fällen auch je eine Person aus ihren verrauchten Wohnungen retten. Diese Einsätze stellen die Sinnhaftigkeit von Rauchmeldern in privaten Bereichen eindeutig unter Beweis.
Auffällig bei den Fehlalarmen ist, dass oft Renovierungs- und andere Handwerkerarbeiten Ursache für derartige Fehlalarme sind. Auch billige Heimrauchmelder verursachen immer wieder unnötige Feuerwehreinsätze und strapazieren die Nerven der Bewohner und Einsatzkräfte.
Während Fehlalarme bei Brandmeldeanlagen für den Gebäudeeigentümer gebührenpflichtig sind (in Norder derzeit pauschal 323,19 € pro Einsatz),sieht das Nds. Brandschutzgesetz bislang keine Gebührenpflicht bei Heimrauchledern vor. Problematisch kann es dabei jedoch für Eigentümer und Mieter werden, wenn die Feuerwehr im Rahmen der Lagefeststellung Türen gewaltsam öffnen muss. Die meisten Gebäudeversicherungen kommen bei Fehlalarmen nicht für entstandene Schäden auf, sondern nur wenn es tatsächlich gebrannt hat. Die Norder Feuerwehr ist zwar immer bemüht zerstörungsfreie Zugangsmöglichkeiten zu finden und nimmt auch Wartezeiten in Kauf, wenn ein Schlüssel kurzfristig herbeigeschafft werden kann, jedoch gelingt dies nicht immer.
Die Feuerwehr rät dazu, pfleglich mit Rauchmeldern umzugehen. Besonders wenn man beispielsweise bei Arbeiten Staub aufwirbelt. Eine temporäre Demontage von Rauchmeldern für die Dauer der Arbeiten oder das Abdecken mit einer Tüte und Klebeband hilft, unnötige Alarme und Kosten zu vermeiden. Nach Beendigung der Arbeiten müssen die Geräte aber unbedingt wieder einsatzbereit gemacht werden. Beim Kauf von Heimrauchmeldern ist darauf zu achten, dass die Geräte über das sogenannte Q-Label verfügen. Diese Geräten erfüllen besondere Qualitätsansprüche und sind am dem aufgedruckten Buchstaben Q in Verbindung mit dem Logo der Prüfstelle zu erkennen.